Die Österreichische Gesellschaft für Gerichtliche Medizin wurde 1965 gegründet. Zweck und Aufgabe der Gesellschaft ist in erster Linie die Pflege und Förderung der Wissenschaft im Rahmen der Gerichtlichen Medizin und ihrer Grenzgebiete.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beratung von Behörden, Organisationen, medizinischen Gesellschaften, Organisationseinheiten von Universitäten und Sachverständigen in medizinisch-rechtlichen Belangen und der Gesundheits-, Justiz-, Sicherheits- und Unterrichtsbehörden bei der Abfassung von Richtlinien und sonstigen Maßnahmen, die das Gebiet der Gerichtlichen Medizin betreffen.

Die Gesellschaft hat derzeit über 80 Mitglieder, wozu Angehörige der vier gerichtsmedizinischen Institute Österreichs, aber auch frei praktizierende KollegInnen aus dem Fach und verwandten Fächern aus dem In- und Ausland zählen.