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ÖGGM-Stellungnahme zum Strafprozessreformbegleitgesetz ISehr geehrte Damen und Herren, beiliegend darf ich Ihnen nach ausführlicher Diskussion unter den Vorstandsmitgliedern die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) zum Strafprozessreformbegleitgesetz I übermitteln. Die Gerichtsmedizin wird dabei von den Änderungen der StPO in den §§ 124 und 128 tangiert. Die Novellierung würde in der geplanten Form erhebliche Veränderungen im gerichtsmedizinischen Sachverständigenbeweis zur Folge haben, wobei die Problemstellung, die sich bereits bei der Strafprozessnovelle 2005 ergeben hat, unverändert geblieben ist. Die geplanten Bestimmungen hätten folgende Konsequenzen:
Wir ersuchen Sie höflichst, unsere angeschlossene Stellungnahme bei Ihrem Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Mit vorzüglicher Hochachtung A.Univ.Prof. Dr. Walter Rabl Präsident der ÖGGM GMI Tirol Medizinische Universität Innsbruck Müllerstrasse 44 A-6020 Innsbruck Tel.: +43 512 9003 70631 Fax.: +43 512 9003 73630 |
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