Die Österreichische Gesellschaft für Gerichtliche Medizin wurde 1965 gegründet. Zweck und Aufgabe der Gesellschaft ist in erster Linie die Pflege und Förderung der Wissenschaft im Rahmen der Gerichtlichen Medizin und ihrer Grenzgebiete.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beratung von Behörden, Organisationen, medizinischen Gesellschaften, Organisationseinheiten von Universitäten und Sachverständigen in medizinisch-rechtlichen Belangen und der Gesundheits-, Justiz-, Sicherheits- und Unterrichtsbehörden bei der Abfassung von Richtlinien und sonstigen Maßnahmen, die das Gebiet der Gerichtlichen Medizin betreffen.

Die Gesellschaft hat derzeit über 80 Mitglieder, wozu Angehörige der vier gerichtsmedizinischen Institute Österreichs, aber auch frei praktizierende KollegInnen aus dem Fach und verwandten Fächern aus dem In- und Ausland zählen.

Status Quo der Gerichtsmedizin

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) zur geplanten “Studie zum Status Quo der Gerichtsmedizin in Österreich samt Empfehlungen für die Einrichtung von Gewaltambulanzen”

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Aktuelles 2022

Ein Vortrag zu aktuellen Themen vom Vizepräsidenten der Gesellschaft Ass.Prof. Dr. Mario Darok.

  • Änderungen im GebAG
  • Autonome Honorarrichtlinie der ÖÄK
  • Bericht aus der ÖÄK
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