Forensische Odontologie

Forensische Odontologie


Die Hauptaufgabe von forensischen Odontologen – gerichtsmedizinisch tätigen Zahnärzten – liegt darin, einen Beitrag zur Identifizierung von unbekannten Leichen zu leisten. Zähne sind beinahe einzigartig, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt:

In einem intakten voll bezahnten Gebiss gibt es insgesamt 148 Zahnflächen, wenn eine Fläche (etwa eine Füllung auf der Kaufläche) mit Amalgam gefüllt ist, so gibt es 148 Möglichkeiten, wo sich diese eine Füllung befindet und 147 Flächen sind daher noch intakt. Haben wir drei Flächen gefüllt, gibt es bereits 529.396 mögliche Kombinationen mit verbleibenden 145 ungefüllten Flächen. Fünf gefüllte Flächen ergeben bereits 552.689.424 Möglichkeiten, zehn Flächen 1.0 x 10 hoch 15 usw.

Das menschliche Gebiss besteht aus 32 Zähnen, fehlt einer, so gibt es 32 Möglichkeiten, wo dieser fehlt und 31 Zähne bleiben vorhanden, fehlen fünf Zähne gibt es 201.376 Kombinationsmöglichkeiten, bei zehn fehlenden Zähnen 64.512.240.

Die Kombination aus diesen beiden Rechenaufgaben ergibt bei Berücksichtigung von verschiedenen Füllungsmaterialien (Amalgam, Kunststoff, Zemente, Gold …), fehlenden Zähne, Zahnersatz einen praktisch einmaligen Zahnstatus.

Diese „Einzigartigkeit“ hatte auch bei der letzten großen Katastrophe große Bedeutung: Bei der Tsunami-Katastrophe 2004 in Südostasien wurden etwa 80% aller Opfer über einen odontologischen Vergleich ihres Zahnstatus´ identifiziert.

Eine Altersschätzung von unbekannten Leichen, unterstützende Tätigkeit in der Erstellung eines Zahnstatus´ sind weitere Beiträge, die die forensische Odontologie für die tägliche gerichtsmedizinische Arbeit leisten kann.

Raimann 2006