Stellungnahme zum StPRG I

Stellungnahme zum StPRG I


Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend darf ich Ihnen nach ausführlicher Diskussion unter den Vorstandsmitgliedern die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) zum Strafprozessreformbegleitgesetz I übermitteln. Die Gerichtsmedizin wird dabei von den Änderungen der StPO in den §§ 124 und 128 tangiert.

Die Novellierung würde in der geplanten Form erhebliche Veränderungen im gerichtsmedizinischen Sachverständigenbeweis zur Folge haben, wobei die Problemstellung, die sich bereits bei der Strafprozessnovelle 2005 ergeben hat, unverändert geblieben ist.

Die geplanten Bestimmungen hätten folgende Konsequenzen:

  1. Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch medizinische Laien,
  2. Verlust der gutachterlichen Unabhängigkeit,
  3. Ungleichbehandlung von Sachverständigen an Gerichts­medizinischen Instituten gegenüber sämtlichen anderen an einer Universität oder freiberuflich tätigen SV und
  4. Verlust des Prinzips der Unmittelbarkeit durch die Beauftragung einer Universitätseinheit bei Befundaufnahme und Begutachtung im Strafverfahren im Fall gerichtlich angeordneter Leichenöffnungen.

Wir ersuchen Sie höflichst, unsere angeschlossene Stellungnahme bei Ihrem Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

A.Univ.Prof. Dr. Walter Rabl
Präsident der ÖGGM
GMI Tirol
Medizinische Universität Innsbruck
Müllerstrasse 44
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 9003 70631
Fax.: +43 512 9003 73630

Ministerialentwurf Strafprozessreformgesetz I