Obduktion bei COVID-Verdachtsfällen

Obduktion bei COVID-Verdachtsfällen


Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen

Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass der Umgang mit infektiösen Verstorbenen in den Sanitätsgesetzen der Bundesländer geregelt ist.

Es existieren keine belastbaren Daten zur Kontagiösität von COVID-19 Verstorbenen. Aus diesem Grund muss bei einer COVID-19 Todesursache der Verstorbene als kontagiös angesehen werden. Der Tod an COVID-19 ist zudem meldepflichtig.