Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen
Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass der Umgang mit infektiösen Verstorbenen in den Sanitätsgesetzen der Bundesländer geregelt ist.
Es existieren keine belastbaren Daten zur Kontagiösität von COVID-19 Verstorbenen. Aus diesem Grund muss bei einer COVID-19 Todesursache der Verstorbene als kontagiös angesehen werden. Der Tod an COVID-19 ist zudem meldepflichtig.
- RKI: Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen
- Autopsy practice relating to possible cases of COVID-19 (2019-nCov, novel coronavirus from China 2019/2020)
- Collection and Submission of Postmortem Specimens from Deceased Persons with Known or Suspected COVID-19, March 2020 (Interim Guidance)
- Ramsthaler: Aktuelle Empfehlungen zum Umgang mit dem Verdacht auf COVID-19 in der rechtsmedizinischen Routine
- Obduktion im Zusammenhang mit COVID-19 in Österreich - Rahmenbedingungen und Informationen