Die österreichische Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) wurde auf Antrag Leopold Breiteneckers ins Leben gerufen. Bei der konstituierenden Versammlung am 13.03.1965 wurden als Zweck und Aufgaben der Gesellschaft die Pflege und Förderung der Wissenschaft im Rahmen der gerichtlichen Medizin und ihrer Grenzgebiete, wie gerichtliche Psychiatrie, Arbeitsmedizin, Soziale Medizin, Verkehrsmedizin, Versicherungsmedizin, gerichtliche Chemie, naturwissenschaftliche Kriminalistik sowie gerichtliche Anthropologie und Erbbiologie bzw. gerichtliche Blutgruppenkunde und Serologie dokumentiert.
Die Statuten der Gesellschaft wurden zuletzt in formaler Hinsicht geändert, inhaltlich wurde als weiteres wissenschaftliches Forschungsgebiet im Rahmen der Aufgaben der Gesellschaft auch noch die forensische Molekularbiologie aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Massenkatastrophen entwickelte sich in den Jahren 2004 und 2005 auch in Österreich die forensische Odontologie. Seit damals zählen nun auch engagierte forensische Odontologen zu den Mitgliedern der Gesellschaft, was die Breite und Bedeutung des Fachs zusätzlich unterstreicht.