Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend darf ich Ihnen nach ausführlicher Diskussion unter den Vorstandsmitgliedern die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM) zum Strafprozessreformbegleitgesetz I übermitteln. Die Gerichtsmedizin wird dabei von den Änderungen der StPO in den §§ 124 und 128 tangiert.
Die Novellierung würde in der geplanten Form erhebliche Veränderungen im gerichtsmedizinischen Sachverständigenbeweis zur Folge haben, wobei die Problemstellung, die sich bereits bei der Strafprozessnovelle 2005 ergeben hat, unverändert geblieben ist.
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